Schwangerschaftskonflikt
Sollten Sie mit einer bestehenden Schwangerschaft - aus welchen Gründen auch immer - sehr unglücklich sein und sollten Sie daher an eine Schwangerschaftunterbrechung denken, ist das weitere Vorgehen im Schwangeren- und Familienänderungsgesetz geregelt.
Die Beratung ist auf Wunsch anonym, dabei ergebnisoffen und dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
Die Beratung beinhaltet u.a. die Klärung und Erörterung der Konfliktsituation, medizinische, soziale und juristische Informationen sowie Rechtsansprüche von Mutter und Kind.
Darüber hinaus werden praktische und finanzielle Hilfen bei Fortsetzung der Schwangerschaft, sowie Hilfen bei der Wohnungssuche, Betreuungsangebote und Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte angeboten.
Nach Abschluss der Beratung wird der Schwangeren eine auf ihren Namen lautende Beratungsbescheinigung ausgestellt.
Hiernach hat die beratene Schwangere eine Bedenkzeit von 3 Tagen einzuhalten.
Danach darf der Schwangerschaftsabbruch von einem dafür zugelassenen Arzt straffrei durchgeführt werden. Der beratende Arzt darf nicht der ausführende Arzt sein.
Ein Abbruch ist möglich bis zur 12. Woche ab dem ersten Tag der letzten Periode.
Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.